Vorausschauende Unternehmensgestaltung

Globalisierung und technischer Wandel stellen Unternehmen mehr denn je vor die Herausforderung, ihren Geschäftsbetrieb zukunftsfähig zu strukturieren und zu gestalten. Nicht wenige Insolvenzen der letzten Jahre – selbst solche großer, internationaler Unternehmen – sind darauf zurückzuführen, dass die Verantwortlichen von der Geschwindigkeit des sich verändernden Marktumfelds überrascht, technologische Veränderungen und Trends zu spät erkannt, obsolet werdende Technologien nicht rechtzeitig durch modernere ersetzt oder neue Märkte nicht anstelle zurückgehender erschlossen wurden. Wird in der einmal eingetretenen Krise des Unternehmens dann in dem Bemühen, Versäumtes auf die Schnelle nachzuholen, auch noch zu rechtlich zweifelhaften Schnellschuss-Lösungen gegriffen, tritt zum Risiko des wirtschaftlichen Misserfolgs dasjenige rechtlicher Haftungsrisiken für Gesellschafter und Geschäftsführer, etwa nach den Grundsätzen der Existenzvernichtungshaftung, der gesellschaftsrechtlichen Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsvorschriften und der Geschäftsführer- und Vorstandshaftung wegen Insolvenzverschleppung und der Verletzung kaufmännischer Sorgfaltspflichten.

 

Die erfolgreiche Gestaltung einer Unternehmensstruktur, welche dem im Wandel befindlichen Marktumfeld zeitig Rechnung trägt und das Unternehmen befähigt, seine aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zu meistern, erfordert Ideenreichtum und gestalterischen Willen ebenso wie kompetente Beratung – betriebswirtschaftlich, technisch und vor allem auch rechtlich. Nach über zehnjähriger Tätigkeit in diesem Bereich bin ich nicht nur mit der Prozessführung in den vorgenannten Haftungs- und Kapitalaufbringungsstreitigkeiten vertraut: Ebenso gerne helfe ich dabei, solche Streitigkeiten und die Fehlerquellen, auf denen sie typischerweise beruhen, von vorneherein zu vermeiden und Unternehmensstrukturen zu gestalten, die ohne Rückgriff auf rechtlich zweifelhafte Mechanismen eine geschäftliche Neuausrichtung nachhaltig ermöglichen.

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© Rechtsanwältin Ulrike Böhm
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