Das Gesellschaftsrecht ist einer der Kernbereiche des Wirtschaftsrechts: Die Zahl v.a. der Kapitalgesellschaften in Deutschland nimmt stetig zu; das gleiche gilt für die Herausforderungen, denen Gesellschaften und ihre Organe und Gesellschafter im Wirtschaftsleben begegnen. Ohne vertiefte gesellschaftsrechtliche Kenntnisse ist eine sachgerechte wirtschaftsrechtliche Beratung und Interessenvertretung nicht denkbar. Meine Erfahrung auf diesem Gebiet umfasst die Rechte, Pflichten und Handlungs- bzw. Gestaltungsoptionen der Gesellschaft selbst ebenso wie ihrer Gesellschafter und Organe (Geschäftsführung / Vorstand, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung), insbesondere im Hinblick auf die folgenden Schwerpunkt-Themen:
Eine Auswahl meiner aktuellen und jüngeren gesellschaftsrechtlichen Mandate finden Sie hier.
Oftmals erfordert die gesellschaftsrechtliche Beratung zugleich die disziplin-übergreifende Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Berufsträgern vergleichbarer betriebswirtschaftlich beratender Berufsgruppen; so etwa im M&A-Prozess, bei der Restrukturierung oder wenn es im Rahmen von Kapitalaufbringungs- und Haftungsansprüchen auf die Ermittlung eines Unternehmenswerts ankommt. In diesem Zusammenhang kann ich auf ein bewährtes Netzwerk von Beratern zurückgreifen, mit denen ich seit Jahren erfolgreich zusammenarbeite.
Ebenso verfüge ich über Kontakte zu Beratern anderer spezialisierter Tätigkeitsbereiche, z.B. Umwelt-Sanierungsexperten, deren Rat bei der zukunftsorienterten Gestaltung von Unternehmensstrukturen ebenso wie im Rahmen der Optimierung von Liquidationsprozessen ggf. von ausschlaggebender Bedeutung sein kann.
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