Internationales

Die Rechtsberatung und rechtliche Interessenvertretung ist in der Zeit der wirtschaftlichen Globalisierung längst nicht mehr auf nationale Rechtskreise beschränkt. Internationale Studienabschlüsse wie insbesondere der LL.M. (Master of Laws) und Ausbildungsstationen bei ausländischen Rechtsanwälten, Behörden oder Handelskammern sind zu Standard-Bestandteilen der Juristenausbildung geworden.

 

Über diese Schritte hinaus habe ich im Rahmen einer mehrjährigen anwaltlichen Tätigkeit in den USA bei einer international tätigen wirtschaftsrechtlichen Großkanzlei (Latham & Watkins) an deren Stammsitz in Los Angeles – aufbauend auf einem LL.M.-Studium an der angesehenen Cornell Law School und einer einjährigen Clerkship bei einem Gericht in New Jersey – vertiefte Kenntnisse nicht nur des amerikanischen Rechtssystems überhaupt, sondern vor allem auch der amerikanischen Rechtspraxis erworben. Meine Tätigkeit umfasste dabei nicht lediglich die Wahrnehmung von Mandaten aus deutsch-amerikanischen Vertrags- und Wirtschaftsbeziehungen, sondern ich war gemeinsam mit meinen amerikanischen Kollegen auch und gerade in die Beratung und gerichtliche Vertretung von amerikanischen Mandanten und die Mandatsbearbeitung mit Bezügen zu anderen Ländern (wie z.B. Mexiko) eingebunden. Inhaltlich habe ich die gesamte Bandbreite der Praxis eines amerikanischen Prozessanwalts kennengelernt, vom Mandantengespräch über die Prozessvorbereitung, den gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftverkehr und die so genannte Discovery – das den kontinentaleuropäischen Rechtssystemen fremde Verfahren des Austauschs von Beweismitteln noch vor Einreichung der wesentlichen Schriftsätze in der Sache – bis hin zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen. Die von mir bearbeiteten Fälle wurden vor Gerichten des Bundesstaates Kalifornien ebenso verhandelt wie vor erst- und zweitinstanzlichen U.S.-Bundesgerichten. In mehreren Angelegenheiten setzte sich die Sachbearbeitung sodann auch vor dem U.S. Supreme Court fort, so dass ich auch in die Tätigkeit des höchsten amerikanischen Gerichts Einblicke aus eigener Prozesspraxis gewinnen konnte.

 

Zudem war ich im Rahmen meiner Tätigkeit bei Latham & Watkins Mitglied eines Teams, welches ein Mandat vor einer Berufungskammer des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien betreute. Die Tätigkeit dieses Tribunals war wegweisend für diejenige des heutigen Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag; und ebenso wie diejenige zivilrechtlicher Schiedsverfahren war ihre Praxis wesentlich vom Aufeinandertreffen von Beteiligten – Richtern ebenso wie Parteien und Anwälten – aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsordnungen geprägt, deren z.T. stark divergierende Auffassungen zu Fragen der Verfahrensgestaltung und Rechtsauslegung täglich neu auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden mussten. Neben dem einzigartigen Einblick, den mir dieses Mandat in eine der wichtigsten internationalen gerichtlichen Institutionen der jüngeren Vergangenheit verschaffte, erwies es sich deshalb zugleich auch als optimales Korrelat zu meiner zivil- und schiedsrechtlichen internationalen Mandatsführung, da es im wesentlichen dieselben Anforderungen an meine Fähigkeit stellte, über den „Tellerrand“ der mir vertrauten Rechtssysteme hinauszublicken und ein Verständnis für die Rechtsauffassungen und die Herangehensweise von Richtern, Anwaltskollegen und Gegnern auch aus anderen Ländern und Rechtssystemen zu entwickeln. Als einziges kontinentaleuropäisches, aber eben seinerzeit in den USA anwaltlich tätiges Teammitglied war ich dabei auch team-intern immer wieder als Vermittlerin zwischen dem Rechtsverständnis des anglo-amerikanischen common law-Systems und demjenigen der kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen gefragt.

 

Offensichtlichste Ausprägung meiner international ausgerichteten Praxis ist seit meiner Rückkehr nach Deutschland meine Tätigkeit im Rahmen internationaler Schiedsverfahren. Darüber hinaus habe ich aber auch Erfahrung in der Begleitung von Insolvenzverfahren mit internalen Bezügen erworben; ebenso wie ich selbstverständlich nach wie vor Verträge und Korrespondenz mehrsprachig gestalten kann und in der Kommunikation mit ausländischen Kollegen beratend zur Verfügung stehe. In diesem Rahmen kann ich bei Bedarf auch meinerseits, soweit vom Mandanten gewünscht bzw. aufgrund der Art des Mandats erforderlich, auf ein exzellentes Netz internationaler Kollegen zurückgreifen.

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© Rechtsanwältin Ulrike Böhm
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