Insolvenzrecht und Sanierung

Nicht erst die Bankenkrise der Jahre 2008-2009 hat verdeutlicht, dass sich die nationale und internationale Wirtschaft in einem tiefgreifenden Veränderungsprozess befindet. Nicht jedes Unternehmen hat die Auswirkungen der wachsenden Globalisierung und des technologischen Wandels ohne Schaden überstanden; neue Herausforderungen sind auch in Zukunft mit Sicherheit zu erwarten. – Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 7. Dezember 2011 (ESUG) hat die Instrumentarien der Sanierung erweitert; mehr denn je ist bei der Herausführung eines Unternehmens aus der Krise Kreativität auf Seiten der Verantwortlichen ebenso gefragt wie kompetente juristische Begleitung.

 

 

Aber auch und gerade wenn sich ein Insolvenzverfahren letztlich nicht vermeiden lässt, ist fachkundige Beratung vonnöten: Das Insolvenzrecht ist eine Spezialmaterie, die eine tiefgreifende Kenntnis der zugrundeliegenden gesetzlichen Regelungen ebenso wie der besonderen Rechte, Handlungsoptionen und des strategischen Denkens eines Insolvenzverwalters erfordert.

 

Ich habe im Rahmen meiner zehnjährigen Tätigkeit in der Kanzlei eines führenden deutschen Insolvenzverwalters (Dr. Andreas Ringstmeier, Köln) nicht nur vertiefte Einblicke in die Arbeitsweise von Insolvenzverwaltern und die Abwicklung von Insolvenzverfahren gewonnen, sondern zur Praxis der Rechtsanwälte der Kanzlei gehörte selbstverständlich auch die gesamte Breite der Krise und Insolvenz begleitenden anwaltlichen Tätigkeit:

 

  • Prozessführung aus insolvenzrechtlichen und insolvenznahen gesellschaftsrechtlichen Anlässen, insbesondere
    • Klagen auf die Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle
    • Insolvenzverschleppungshaftung und andere insolvenzbezogene Geschäftsführer-/ Organhaftungsansprüche
    • Stammkapitalaufbringungs- und -rückgewähransprüche gegen Gesellschafter
    • Existenzvernichtungshaftungsansprüche gegen (auch: mittelbare) Gesellschafter
    • Klagen wegen der Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen im Vorfeld der Insolvenz
    • Insolvenzanfechtungsprozesse
    • Streitigkeiten um die bzw. aus Anlass der Wahl des Insolvenzverwalters, einen gegenseitigen Vertrag nicht zu erfüllen (§ 103 InsO)
    • Streitigkeiten um die Wirksamkeit einer von einem Gläubiger erklärten Aufrechnung
  • Beratung von Insolvenz- und Massegläubigern bei der Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle und der gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Durchsetzung von Forderungen
  • Kommunikation mit Gläubigerausschüssen
  • Gestaltung und Begleitung von Veräußerungsvorgängen im Rahmen der Masseverwertung, einschließlich Gestaltung und Prüfung von (Teil-) Unternehmenskaufverträgen aus der Insolvenz
  • rechtliche Beratung von Unternehmen in der Krise bzw. von deren Gesellschaftern und Organen, u.a. zu Fragen der Sanierung, der außerinsolvenzlichen Liquidation, zu Haftungsrisiken und zu Ablauf und Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens

 

Eine meiner besonderen Domänen ist desweiteren auch die Führung von Schiedsverfahren mit  insolvenzrechtlichem Bezug, bei denen zu der Spezialmaterie des Insolvenzrechts das Schiedsverfahrensrecht als weitere Spezialmaterie hinzutritt, so dass die erfolgreiche Gestaltung eines solchen Verfahrens einer gleichermaßen detaillierten Kenntnis beider Rechtsgebiete bedarf.

 

Eine Auswahl meiner aktuellen und jüngeren insolvenzrechtlichen Mandate (einschließlich Schiedsverfahren) finden Sie hier.

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© Rechtsanwältin Ulrike Böhm
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